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  AELF Coburg-Kulmbach  

Neue waldbauliche Förderrichtlinie mit digitaler Antragstellung

 Digitalisierung Förderung - Broschüre des StMELF

 Ab 1. Juli 2025 wird es in Bayern eine neue waldbauliche Förderrichtlinie (WALDFÖPR 2025) geben. Die Antragsstellung von waldbaulichen Fördermaßnahmen wird ab diesem Zeitpunkt ausschließlich digital über das Waldförderportal (WFP) in iBALIS möglich sein. Bereits jetzt können Waldbesitzende aktiv werden und die notwendigen Zugangsdaten beantragen, falls noch keine vorhanden sind. Um sich in iBALIS anmelden zu können, ist eine gültige Betriebsnummer und ein Passwort (= PIN) notwendig. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Bayerischen Waldbesitzer-Portal (www.waldbesitzer-portal.bayern.de).

Um einen reibungslosen Richtlinienübergang von der WALDFÖPR 2020 auf die neue WALDFÖPR 2025 zum 1. Juli 2025 sicherzustellen, ist ab Juni 2025 keine Antragstellung auf Grundlage der aktuell gültigen WALDFÖPR 2020 mehr möglich. Förderanträge, die noch nach der bisherigen Richtlinie bewilligt werden sollen, müssen bis spätestens 30. Mai 2025 vollständig bei Ihrem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingegangen sein.

 1. Haben Sie eine Betriebsnummer?

 Nein

Stellen Sie einen schriftlichen oder elektronischen Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer bei Ihrem AELF.

 Ja

Haben sich Ihre persönlichen Daten seit Zuteilung der Betriebsnummer geändert?

 Ja

Stellen Sie einen Antrag auf Änderung der Adressdaten bei Ihrem AELF.

 Nein

Die Betriebsnummer kann verwendet werden.

 2. Haben Sie eine PIN (Passwort)?

 Nein

Sie können die PIN telefonisch, schriftlich oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) anfordern (evtl. kostenpflichtig). Dabei werden PINs ausschließlich auf dem Postweg an die von der Adressdatenstelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) hinterlegte Postanschrift gesendet.

 Ja

Die PIN kann verwendet werden.

 

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